Bei Fragen und Interesse bitte an die Geschäftsstelle wenden, am einfachsten direkt mit folgendem Link:
Per Mail, Telefon (0699 10545402) oder in einem persönlichen Gespräch können alle ausbildungsrelevanten Fragen besprochen werden.
Detaillierte Infos, die Schritte zur Aufnahme und das Curriculum finden Sie auf der Homepage!
Hier (Klick auf Pfeil) sind die gesetzlichen Aufnahmebedingungen und die ersten Schritte ausführlich beschrieben.
Sobald alle Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind, unterschreibt die Kandidatin den Ausbildungsvertrag.
Mit dem Ausbildungsvertrag erhält jede/r Kandidat/in die Passwörter für das Login in den internen Homepagebereich. Dort stehen Ausbildungsunterlagen zum Download bereit sowie der Kalender mit der Terminübersicht für die Theoriemodule. In der Modulübersicht findet man die nach Semestern eingeteilten Seminare und die Namen der Lehrenden (Anmeldung direkt über die Homepage oder per Email).
Das Ausbildungsmanagement hat die Aufgabe, die Ausbildung im Auftrag des WITA- Vorstandes zu organisieren. Die konkrete Ausbildung erfolgt durch die Lehrenden.
Das Ausbildungsmanagement ist erste Anlaufstelle für Anliegen, Fragen und Probleme der KandidatInnen und Lehrenden.
Die Arbeitsbasis mit den Kandidatinnen ist der Ausbildungsvertrag und das Curriculum.
Für die Lehrenden ist die Arbeitsbasis eine schriftliche Vereinbarung zwischen WITA und dem/der Lehrenden.
Zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität obliegt dem Ausbildungsmanagement die Controlling- Funktion.
Den Abschluss der Basisausbildung bildet nach frühestens 2,5 Jahren die Theorieprüfung.
Voraussetzung für ein Antreten zur Prüfung ist die Absolvierung folgender Ausbildungsinhalte:
Lehranalyse mindestens 170 h davon 100 h Einzelanalyse
Gruppenselbsterfahrung (variable Stundenanzahl)
Vollständig absolviertes Praktikum mindestens 150 Stunden klinisch
Praktikum Supvervision 30 Stunden Praktikumsbegleitend
Mindestens 24 Theoriemodule
Nach erfolgreich abgelegter Theorieprüfung und der Empfehlung von zwei Lehrenden erhält der Kandidat/die Kandidatin die Berechtigung für eigenständige psychotherapeutische Arbeit unter Supervision.
Voraussetzung für ein Antreten zur Abschlussprüfung ist die Absolvierung folgender Ausbildungsinhalte:
Lehranalyse mindestens 250 h davon 180 h Einzelanalyse
32 Ausbildungsmodule
Schwerpunktbildung mindestens 20 Stunden (Live-SV/Co-Leitung/TA-Fortbildung)
Supervision mindestens 150 Stunden
Selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit mindestens 600 Stunden
Im letzten Abschnitt der Ausbildung verfasst die Kandidatin eine schriftliche Einzelfallstudie. Nach vollständig absolviertem Supervisionsstadium ist er oder sie berechtigt zur kommissionellen Abschlussprüfung anzutreten.
Die Ausbildung bei WITA dauert mindestens 5 Jahre und endet mit der Berechtigung zur Eintragung in die österreichische Liste der Psychotherapeut/-innen mit der Zusatzbezeichnung "Transaktionsanalytische Psychotherapie".
Eine detaillierte Darstellung des Curriculums findet sich unter folgendem Link:
Der Abschnitt A stellt die Basisausbildung dar, in der noch keine selbstständige psychotherapeutische Arbeit vorgesehen ist. Der Abschnitt B ist das Supervisionsstadium. Beide Abschnitte dauern je 2.5 Jahre.
Die Lehranalyse soll als kontinuierlicher Prozess der persönlichen Entwicklung über die gesamte Dauer der Ausbildung erfolgen.
Die Kosten für die einzelnen Ausbildungsteile richten sich nach der jeweils gültigen Honorarrichtlinie. Mit aktuellem Stand sind bei WITA-Lehrenden für eine Einzelstunde 75 € und für eine Gruppenstunde 25 € zu kalkulieren. Die Honorare werden direkt zwischen Kandidat/-innen und Lehrenden abgerechnet.
Eine Gesamtkostenaufstellung finden Sie hier.